AGB

1. Geltungsbereich der AGB

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Fellnasen Katzenbetreuung (nachstehend 'Tierbetreuer' genannt) mit dem Vertragspartner (nachstehend 'Tierhalter' genannt).

Abweichende oder ergänzende einzelvertragliche Regelungen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsgegenstand 

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf Grundlage der jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarung.

Ein Arbeitsvertrag zwischen den Parteien wird ausdrücklich nicht begründet.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Grundlage der jeweils ausgestellten Rechnung.
Der Tierbetreuer ist für die ordnungsgemäße Abführung von Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträgen selbst verantwortlich und stellt den Tierhalter von sämtlichen diesbezüglichen Verpflichtungen frei.

Es steht dem Tierbetreuer frei, auch für andere Tierhalter tätig zu werden.

3. Dienstleistungen

Der Tierbetreuer erbringt folgende Dienstleistungen:

  • mobile Vor-Ort-Katzen- und Kleintierbetreuung

Der Tierbetreuer behält sich vor, das Leistungsangebot zu erweitern, zu ändern oder anzupassen.

4. Vertragsschluss

Anfragen von Kunden sind grundsätzlich unverbindlich und kostenlos. Aufgrund der Anfrage unterbreitet der Tierbetreuer ein individuelles Angebot. Dieses kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Erteilt der Kunde den Auftrag, kommt der Dienstleistungsvertrag (Tierbetreuungs-Vertrag) zustande.

5. Dauer der Dienstleistung

Die Dauer des Tierbetreuungs-Vertrages richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Daten. Wünscht der Tierhalter eine Verlängerung, ist dies grundsätzlich möglich - kann jedoch aufgrund anderer Terminvereinbarungen nicht garantiert werden.

5.1. Kündigung des bestehenden Dienstleistungsvertrages/Tierbetreuungs-Vertrag

Der Dienstleistungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden.

Im Falle einer Kündigung durch den Tierhalter können Stornogebühren gemäß Abschnitt 5.3 anfallen.

Der Tierbetreuer verpflichtet sich, keine Kündigung zu einem unzumutbaren Zeitpunkt vorzunehmen (z. B. während einer laufenden Urlaubsbetreuung).

5.2. Rücktrittsrecht

Beide Parteien sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • unzumutbarem Verhalten
  • falschen Angaben
  • hygienischen oder sicherheitsrelevanten Problemen
  • Gewissenskonflikten

Ein Rücktritt aufgrund von Krankheit, Urlaub oder höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

5.3. Stornierung des Vertrages

Für die Stornierung des Betreuungsangebotes gelten folgende Regelungen:

Stornierung bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn -> Zahlung von 25% des Gesamtpreises

Stornierung bis 5 Tage vor Betreuungsbeginn -> Zahlung von 50 % des Gesamtpreises

Stornierung bis 1 Tag vor Betreuungsbeginn -> Zahlung von 75% des Gesamtpreises

Bei nicht Antritt der Betreuung durch den Kunden ohne Absage, oder Stornierung am Tag des Betreuungsbeginns -> Zahlung von 100 % des Gesamtpreises

Die Stornierung muss in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgen.


Ausgenommen von diesen Regelungen sind Stornierungen, die aufgrund des Todes des Tieres erfolgen. Der Tierbetreuer behält sich das Recht vor, einen Nachweis über den Tod zu verlangen.

 

6. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach den vereinbarten Leistungen sowie der jeweils gültigen Preisliste.

Die Zahlung kann erfolgen per:

  • Überweisung
  • PayPal
  • Barzahlung (nach vorheriger Absprache)

Zahlungsmodalitäten:

  • 100 % des Gesamtbetrags spätestens 5 Tage vor Leistungsbeginn oder
  • Barzahlung am ersten Betreuungstag (nach Absprache)

Bei Zahlungsverzug ist der Tierbetreuer berechtigt, die Leistung einzustellen sowie Mahnkosten in Höhe von 5,00 € zu berechnen.

7. Rechte und Pflichten, Haftung

Der Tierbetreuer erbringt die Leistungen fachgerecht, sorgfältig und zuverlässig unter Beachtung der Vorschriften des § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG).

Notfall/Tierarzt

Der Tierbetreuer ist berechtigt, die betreuten Haustiere im Notfall, oder wenn dies aus seiner Sicht notwendig ist, in tierärztliche Behandlung zu geben. Der Tierhalter willigt ein, dass der Tierbetreuer das Tier/die Tiere im Auftrag des Tierhalters auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt.

Die entstehenden Kosten, sowie die Kosten der damit verbundenen Arbeitszeit, trägt ausschließlich der Tierhalter.

Ist der angegebene Tierarzt des Tierhalters nicht anzutreffen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt, einen anderen Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen.

Der Tierbetreuer verpflichtet sich, den Tierhalter so schnell wie möglich über Krankheitssymptome, eine erfolgte tierärztliche Behandlung, entlaufen und/oder ein Versterben des Tieres/der Tiere zu informieren.

Der Tierbetreuer ist verpflichtet, alle Angaben und Daten vom Tierhalter vertraulich zu behandeln. Ausgenommen hiervon ist eine notwendige Datenangabe bei einem Tierarztbesuch.

Zugang zu Räumlichkeiten

Der Tierhalter hat dem Tierbetreuer Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, die für die Ausführung der Dienstleistungserbringung notwendig sind. Bei Schlüsselübergabe haftet der Tierbetreuer für Verlust nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Der Tierbetreuer übergibt dem Tierhalter den Schlüssel bei Beendigung der Betreuung.

Der Tierbetreuer wird die Räumlichkeiten des Tierhalters ausschließlich zur Betreuung der Tiere betreten. Nach dem Verlassen der Räumlichkeiten vergewissert sich der Tierbetreuer, dass diese verschlossen sind.

Wertsachen und Bargeld in den Räumlichkeiten des Tierhalters sind unter Verschluss zu halten. Der Tierbetreuer übernimmt keine Haftung für fehlende Wertsachen sowie Bargeld, deren Entwendung durch Dritte verursacht wurde.

Personen, die während der Betreuungszeit und der Abwesenheit des Tierhalters Zutritt zu der Wohnung haben, sind dem Tierbetreuer schriftlich oder mündlich bei Vertragsschluss mitzuteilen.

Zusicherung des Kunden

Der Tierhalter versichert, dass:

  • alle Angaben wahrheitsgemäß sind
  • die Tiere gesund und frei von Parasiten sind
  • keine ansteckenden Krankheiten vorliegen
  • die Tiere nach aktuellem Stand geimpft sind
  • eine Haftpflichtversicherung besteht

Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Der Tierbetreuer erhält auf Verlangen Einsicht in den Impfpass und die Haftpflicht-Versicherung.

Der Tierbetreuer muss über alle Umstände bezüglich Krankheiten (Medikamentenverabreichung etc.) oder Verhaltensauffälligkeiten der Haustiere informiert werden.

Haftungsregelung

Der Tierbetreuer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.

Während der Betreuungszeit bleibt der Eigentümer der Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung):

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Für Schäden, die das Tier/die Tiere während der vereinbarten Zeit erleiden oder bei Dritten anrichtet/anrichten könnte/n, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung. 

Eintretende Schäden durch zu betreuende Tiere

Richtet das zu betreuende Tier beim Tierbetreuer Schäden an, so haftet allein der Tierhalter. 

Futter und Zubehör

Der Tierhalter stellt für die Betreuungszeit ausreichend Futter, frisches Wasser, Futter- und Wassernäpfe, Katzentoilette, Streu, evtl. Medikamente und Reinigungsmittel zur Verfügung. Sollte das Futter oder das Zubehör nicht ausreichen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt dieses einzukaufen. Die entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Tierhalter. Dieses wird in Rechnung gestellt und der Kauf per Quittung nachgewiesen.

Verhinderung des Tierbetreuers

Im Falle eines persönlichen Notfalles, bei Krankheit des Tierbetreuers oder bei unvorhergesehenen Witterungsverhältnissen, ist dieser berechtigt eine andere qualifizierte Person für die Ausführung der Dienstleistung zu beauftragen. In einem solchen Fall bedarf es keiner vorherigen Absprache.

Im Fall eines Unwetters oder Naturkatastrophe ist es dem Tierbetreuer überlassen, nach pflichtgemäßem Ermessen die Dienstleistung durchzuführen (sofern keine anderen schriftlichen Anweisungen vom Kunden vorliegen und die Umstände die Einhaltung dieser Anweisung erlauben).

Abwesenheit des Tierhalters

Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, den Tierbetreuer umgehend nach seiner Rückkehr (oder im Falle einer Rückkehränderung) per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Dem Tierbetreuer steht es zu, den Tierbetreuungsvertrag bis zur Benachrichtigung über die Kundenrückkehr weiter auszuführen, um die überlassenen Haustiere vor den Konsequenzen einer unerwarteten Hinauszögerung zu schützen. Für solche Besuche fällt der volle Tagespreis der gebuchten Leistung an. 
Sollte der Tierhalter früher als vereinbart zurückkommen, so besteht kein Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung.  Sollte der Tierbetreuer aus Kulanz eine Rückerstattung geleistet haben, so stellt das keinen Anspruch auf Präjudiz dar.

8. Preise

Für die Berechnung sind die gültigen Preislisten anzuwenden. Diese kann der Tierhalter zu jeder Zeit auf der Homepage des Tierbetreuers einsehen.

Preisabweichungen sind möglich. Diese richten sich nach Bedarf und Aufwand der Betreuung. Sie werden in einem individuellen Angebot berechnet und unterbreitet.

Hinweis: Tierbetreuungskosten können ggf. steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.

9. Datenerfassung, Datenschutz, Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet.

Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG).

Daten werden vertraulich behandelt und nach Ablauf gesetzlicher Fristen gelöscht.

10. Sonstiges

Der Tierhalter erlaubt die Veröffentlichung von Tierfotos ohne Namensnennung.
Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Der Widerruf bedarf der Schriftform.

Möchte der Tierhalter die Tätigkeiten des Tierbetreuers mit einer Webcam überwachen, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung. Heimlich angefertigte Videoaufnahmen verletzen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten. Dies kann zivilrechtlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Betroffenen in nicht unerheblicher Höhe nach sich ziehen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Tierbetreuers.

12. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen der AGB unberührt und behalten ihre Gültigkeit.

 

 

 

 

Stand 19.03.2026

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.